Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, müssen wir die jeweilige Veranstaltung leider ersatzlos absagen.
Informationen zu den Kursen:
Zum Erwerb der fachlichen Qualifikation „Dopplersonographie fetomaternales Gefäßsystem“ nach den neuen Ultraschallvereinbarungen der Bundes-KV sind der Nachweis aller Kurse
im Mindestabstand von 9 Monaten (zwischen Grund- und Abschlußkurs), 100 eigene dokumentierte und befundete Dopplersonographie-Fälle (davon 5 pathologische) sowie eine Abschlussprüfung
erforderlich.
Voraussetzung für die Teilnahme am Abschlusskurs ist der Nachweis der erforderlichen Ultraschalluntersuchungen in Form von Schrift- und Bilddokumentationen. Bis zu einem
Drittel dieser Untersuchungen kann bereits bei der Teilnahme am Aufbaukurs anerkannt werden, wenn die Schrift- und Bilddokumentation den fachlichen Anforderungen genügt (Auszug neue
US-Vereinbarung der Bundes-KV vom April 2009). Die Richtlinien gelten analog für die „Gefäße des weiblichen Genitalsystems“, jedoch mit 200 eigenen dokumentierten Dopplersonographie-Fällen.
Für die Ermächtigung zur gynäkologischen Dopplersonographie werden laut KBV neben einem gemeinsamen Grundkurs ein separater Aufbau- und Abschlusskurs gefordert, eine
Anrechnung von Aufbau- oder Abschlusskurs ist daher nur auf geburtshilfliche oder gynäkologische Dopplersonographie möglich.