Dopplersonographie Grund- und Aufbaukurs vom Freitag, 3. Mai bis Sonntag, 5. Mai 2019 in Salzburg: Hier finden Sie alle Informationen rund um das Symposium.
Bitte beachten: neuer Veranstaltungsort!
Für eigene Fallvorstellungen eignen sich MS-Office Power-Point Dokumente auf CD oder USB-Stick, Anmeldung der Beiträge beim entsprechenden Referenten vor Beginn der Sitzung.
Zum Erwerb der fachlichen Qualifikation „Dopplersonographie fetomaternales Gefäßsystem“ nach den neuen Ultraschallvereinbarungen der Bundes-KV sind der Nachweis aller Kurse
im Mindestabstand von 9 Monaten (zwischen Grund- und Abschlußkurs), 100 eigene dokumentierte und befundete Dopplersonographie-Fälle (davon 5 pathologische) sowie eine Abschlussprüfung
erforderlich.
Voraussetzung für die Teilnahme am Abschlusskurs ist der Nachweis der erforderlichen Ultraschalluntersuchungen in Form von Schrift- und Bilddokumentationen. Bis zu einem
Drittel dieser Untersuchungen kann bereits bei der Teilnahme am Aufbaukurs anerkannt werden, wenn die Schrift- und Bilddokumentation den fachlichen Anforderungen genügt (Auszug neue
US-Vereinbarung der Bundes-KV vom April 2009). Die Richtlinien gelten analog für die „Gefäße des weiblichen Genitalsystems“, jedoch mit 200 eigenen dokumentierten Dopplersonographie-Fällen.
Die Abgabe von dokumentierten Fällen kann getrennt nach Geburtshilfe und Gynäkologie sowie in überschaubarer Form (z.B. Ringordner) und geordnet nach normalen und
pathologischen Fällen zu Beginn des Kurses beim Tagungsbüro erfolgen (bitte Fälle durchnummerieren).
Für die Ermächtigung zur gynäkologischen Dopplersonographie werden laut KBV neben einem gemeinsamen Grundkurs ein separater Aufbau- und Abschlusskurs gefordert, eine
Anrechnung von Aufbau- oder Abschlusskurs ist daher nur auf geburtshilfliche oder gynäkologische Dopplersonographie möglich.
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